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Strafverteidiger Peter Kolb
01.12.2022
Stadtleben

Legalisierung von Cannabis

Droht der Entzug der Fahrerlaubnis?

Die Bundesregierung hat Eckpunkte für die Legalisierung von Cannabis vorgestellt. Demnach sollen Kauf und Besitz von Cannabis künftig in gewissen Grenzen erlaubt werden. Nicht geplant ist, Cannabis bzw. THC ersatzlos aus dem Betäubungsmittelgesetz zu streichen. Ein konkreter Gesetzesentwurf soll in Kürze erarbeitet werden – jedenfalls soweit europarechtlich keine Einwände gegen die geplante Legalisierung bestehen.

Geplant ist, den Erwerb und Besitz von maximal 20 – 30g Cannabis zum Eigenkonsum zu legalisieren. Auf den Wirkstoffgehalt soll es hierbei nicht ankommen. Auch soll der Eigenanbau im privaten Bereich in begrenztem Umfang erlaubt werden: hier ist von 3 weiblichen blühenden Pflanzen pro volljähriger Person pro Haushalt die Rede. Diese müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt sein.

Geplant ist, den Erwerb und Besitz von maximal 20 – 30g Cannabis zum Eigenkonsum zu legalisieren. Auf den Wirkstoffgehalt soll es hierbei nicht ankommen. Auch soll der Eigenanbau im privaten Bereich in begrenztem Umfang erlaubt werden: hier ist von 3 weiblichen blühenden Pflanzen pro volljähriger Person pro Haushalt die Rede. Diese müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt sein.

Möglich erscheint es jedoch, dass die Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte im Hinblick auf die angekündigte Legalisierung noch laufende Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen könnten. Dies dürfte eine entsprechende Intervention der Verteidigung voraussetzen.

Nehmen Sie daher entsprechende Tatvorwürfe der Polizei, bzw. Staatsanwaltschaft nach wie vor ernst und lassen Sie sich vom Profi beraten.

Kolb Strafverteidigung
Rechtsanwalt Peter Kolb
Am Landgericht 6
41061 Mönchengladbach
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