Die Glas-Versicherung ist eine neben der Hausrat-Versicherung sehr verbreitete Absicherungsform. Trotz Hinweisen von Verbraucherschützern, dass es sich hierbei oft um eine entbehrliche Versicherung handelt, erfreut sich diese Sparte einer großen Nachfrage seitens der Verbraucher.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Bruchschaden an der gesamten Innen- und Außen-Verglasung. Verletzungen der Oberfläche, wie z. B. Absplitterungen oder Schrammen sind nicht versichert. Kein Bruch liegt vor, wenn z. B. lediglich die Oberfläche zerkratzt ist. Das gleiche gilt, wenn die Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen undicht werden.
Versichert sind die Gebäude- und Mobiliarverglasungen – unabhängig von Größe und Art – der Wohnung oder des Einfamilienhauses (volle Deckung).
Bruchschäden an Glaskeramikkochflächen/-Induktionskochfeldern sind im Rahmen der AGlB ab 2011 automatisch mitversichert. Ausgenommen sind lediglich z. B. Beleuchtungskörper, optische Gläser, Hohlgläser.
Sehr kurze Liste von Ausschlüssen vom Versicherungsschutz:
Die Jahresprämie liegt bei der HUK-Coburg bei lediglich € 26,- bis € 32,- (für Wohnungen) und € 40,- bis € 46,- für ganze (Einfamilien)-Häuser incl. Wintergarten, Überdächer etc.
HUK-COBURG
Kundendienstbüro Roman Feis
Versicherungskaufmann
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