Nach der aktuellen Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW sind Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer oder Einreisende dazu verpflichtet, sich nach der Einreise oder der Rückkehr aus einem Risikogebiet im Ausland in häusliche Isolation zu begeben und sich beim Gesundheitsamt schriftlich oder elektronisch zu melden. Es sei denn, sie fallen unter die Ausnahmeregelungen, die in der Verordnung festgelegt sind. Personen, die über ein negatives Testergebnis verfügen, das nicht älter als 48 Stunden ist, sind von der Verpflichtung zur häuslichen Isolation ausgenommen, wenn sie keine Symptome aufweisen.
Alle, die von einer Reise aus Risikogebieten nach Mönchengladbach zurückkehren oder hier einreisen, können ihrer Meldepflicht jetzt schnell und unkompliziert mit einem Onlineformular auf der städtischen Webseite nachkommen. Mit wenigen Klicks lassen sich alle notwendigen Informationen oder Dokumente übermitteln. Das entsprechende Formular steht ab sofort online unter www.stadt.mg/reiserueckkehrer zur Verfügung.