Ab Freitag, dem 30. April 2021 ist eine Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 über das Terminbuchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung möglich. Dies hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium in einem weiteren Impferlass festgelegt. So sollen die Impfzentren niedergelassene Ärztinnen und Ärzte beim Impfen dieser Zielgruppe weiter unterstützen. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe der Firmen Moderna und BioNTech, eine Wahlmöglichkeit besteht jedoch nicht, teilt das Ministerium mit.
Die Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 ist ab 30. April 2021, 8.00 Uhr möglich: online überwww.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer (0800) 116 117 01.
Wichtig: Partnerbuchungen werden aufgrund technischer Voraussetzungen ab diesem Moment nicht mehr möglich sein, so das Ministerium. Personen ab 70 Jahren, die dringend mit ihrem Partner geimpft werden wollen, sollten daher bis zum 29. April 2021 einen Impftermin vereinbaren.
Der Nachweis einer Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a - j) bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose.
Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind: