01.10.2023
Medizin + Co

Vom Mammografie-Screening-Programm profitieren bald auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren

Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) sieht die Weiterentwicklung des Mammografie-Screening-Programms für 70- bis 74-jährige Frauen positiv. Die Maßnahme ist eine verbesserte Möglichkeit zur Früherkennung von Brustkrebs, die sich auch in diesem Lebensalter als sinnvoll und medizinisch gerechtfertigt darstellt. Sie wird voraussichtlich ab Sommer 2024 umgesetzt. Die gynäkologische Krebsfrüherkennung hat hingegen keine obere Altersgrenze, sie kann und sollte jedes Jahr als Kassenleistung ab dem 20. Geburtstag in Anspruch genommen werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat durch eine Änderung seiner Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen eine wichtige Entscheidung zum Mammografie-Screening-Programm in Deutschland getroffen. Beschlossen wurde eine Ausweitung der Altersgrenze für Teilnehmerinnen bis 75 Jahre – bisher liegt die Grenze bei 69 Jahren.

„Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung können alle Frauen ab 70 Jahren bei einem Screening-Intervall von zwei Jahren bis zu drei weitere Untersuchungen wahrnehmen,“ berichtet Dr. Klaus Doubek, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. (BVF).

Früherkennung richtet sich an Menschen ohne Krankheitssymptome. Die Mammografie ist derzeit das einzige in Deutschland zugelassene Röntgenverfahren zur Früherkennung von Krebserkrankungen in einem Screeningprogramm. Eine Nutzen-Risiko-Abwägung ist zentral für die Entscheidung über ihren Einsatz in einer Reihenuntersuchung, ihre Vorteile überwiegen auch in der Altersgruppe zwischen 70 und 75 Jahren.

Der Beschluss zur Ausweitung des Screening-Angebots tritt am 1. Juli 2024 in Kraft, sofern die Rechtsaufsicht des G-BA – das Bundesministerium für Gesundheit – die Entscheidung nicht beanstandet. Vor dem Hintergrund dafür notwendiger Vorbereitungen, plant der G-BA zunächst eine Übergangslösung. Demnach erhalten neu anspruchsberechtigten Frauen vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 selbst für einen Untersuchungstermin anmelden.

Keine obere Altersgrenze bei jährlicher gynäkologischer Krebsfrüherkennung

Für die jährliche gesetzliche Krebsfrüherkennung bei Frauenärztinnen und Frauenärzten ist keine obere Altersgrenze vorgesehen. Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren u.a. Anspruch auf eine gezielte Anamnese zur Klärung von Beschwerden, auf eine gynäkologische Untersuchung und eine Untersuchung der genitalen Hautregion sowie bestimmte Untersuchungsverfahren zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, die ab dem Alter von 35 Jahren alle 3 Jahre in Kombination von Zytologie (Pap-Test) und HPV-Test vorgenommen werden. Ab dem Alter von 30 Jahren ergänzt eine Tastuntersuchung der Brust die jährliche Früherkennungsuntersuchung. Entscheidend für den Schutz vor Gebärmutterhalskrebs und anderen gynäkologischen Krebserkrankungen des Genitale ist die regelmäßige Teilnahme an der Krebsfrüherkennung auch im höheren Lebensalter.

„Vorstufen und Frühformen von Gebärmutterhalskrebs werden vor allem bei Frauen im Alter um 35 Jahre festgestellt,“ erklärt Dr. Doubek.

„Das mittlere Alter bei der Erstdiagnose von Gebärmutterhalskrebs liegt derzeit bei 55 Jahren.“

Seit dem Jahr 2020 sollen gesetzlich versicherte Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren von ihrer jeweiligen Krankenkasse regelmäßig über die Möglichkeit zur Teilnahme am Krebsfrüherkennungsprogramm von Gebärmutterhalskrebs informiert werden. Unabhängig von den Anschreiben der gesetzlichen Krankenkassen können diese Krebsfrüherkennungsuntersuchungen über das 65. Lebensjahr hinaus jedes Jahr als Kassenleistung in Anspruch genommen werden.

Quelle: Berufsverband der Frauenärzte